Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Jedes Unternehmen, in welchem 20 oder mehr Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Unabhängig von der Anzahl wenn:

  • personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet,
  • sensible personenbezogene Daten verarbeitet oder
  • eine Datenschutz-Folgeabschätzung vorgeschrieben ist

Alle Unternehmen müssen unabhängig von der Beschäftigtenzahl die Vorschriften der DS-GVO  und des BDSG einhalten.

 

Der DSB analysiert das Unternehmen datenschutzkonform arbeitet und prüft das Datenschutzkonzept.

Das berücksichtigt Größe, Branche und andere Einflussfaktoren und ist somit genau auf das Untenehmen abgestimmt.

Der Datenschutzbeauftragte führt auf wunsch die Datenschutzakte, berät das Unternehmen zum Thema Datenschutz, sensibilisiert die Mitarbeiter und prüft die Datenschutzkonformität.

Die Kommunikation mit den Behörden und Anfragen von Dritten gehören auch zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.

Datenschutzzertifikat

Der Datenschutz ist in Europa eine gesetzliche Vorschrift, welche in der Datenschutzgrundverordnung als auch im Bundesdatenschutzgesetz geregelt ist.

Die Gesetzeskonformität kann durch ein Zertifikat als auch ein Siegel dokumentiert werden.

Wie Sie daran Interesse haben, informieren Sie sich > hier